Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
Lieferbedingungen
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Leistungsort
für die Lieferung ist unser Betrieb.
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Das
für die Rechnungsstellung maßgebliche Gewicht wird beim Verladen
festgestellt und per ungeeichter EDV-Anlage auf Lieferschein bzw.
Rechnung übernommen. Handelsübliche Schwunde gehen zu Lasten des
Käufers.
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Bei
Bestellungen und Nachrichten per Telefon, Fax oder E-Mail haften wir
nicht für Aufnahme- und Übermittlungsfehler.
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Bei
Terminzusage für Lieferungen haften wir nicht bei falscher oder
verzögerter Lieferung.
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Frei-Haus-Lieferungen
bedürfen der Vereinbarung, wobei die Ware zu den üblichen
Geschäftszeiten abzunehmen ist.
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Mängel
müssen uns bei Frischware unmittelbar nach der Übergabe und vor
der Weiterverarbeitung angezeigt werden. Bei tiefgekühlten
Produkten müssen Mängel sofort nach dem Auftauen und vor der
Weiterverarbeitung angezeigt werden. Unterlässt der Käufer die
Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
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Wir
haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für Zwecke des
Käufers geeignet ist, die nicht handelsüblich sind.
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Bei
amtlichen Kontrollen von uns gelieferter Ware ist uns die
Möglichkeit der Gegenkontrolle in Form von Hinterlassung einer
Original-Gegenprobe zu geben.
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Bei
von uns anerkannten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht
der Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder der Rückerstattung
des Kaufpreises. Bei Schlechtlieferung stehen dem Käufer keine
Ansprüche wegen Folgeschäden zu.
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Die
Beanstandung von Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht zum
Rücktritt vom gesamten Vertrag.
II.
Eigentumsvorbehalt
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Bis
zur Bezahlung aller, auch künftig entstehender Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an
seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.
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Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine nachträglich be-
oder verarbeitete Ware.
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Die
Forderungen des Käufers aus dem Verkauf der Vorbehaltsware werden
bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist zum
Verkauf der Vorbehaltsware nur berechtigt, soweit dadurch die
Forderungsabtretung nicht beeinträchtigt wird. Er hat jedoch neben
dem Verkäufer trotz Abtretung der Forderung die
Einziehungsbefugnis.
III.
Zahlungsbedingungen
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Soweit
nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware zwei Wochen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als
Zahlungseingang gilt der Tag der unwiderruflichen Gutschrift auf
unserem Bankkonto.
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Nach
Ablauf der genannten Zahlungsfristen tritt ohne weitere Mahnung
Verzug ein.
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Bei
nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, übliche
Verzugszinsen zu berechnen und die Forderung einem
Inkassounternehmen zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, berechnen wir 6% Verzugszinsen.
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Der
Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Forderungen nach
Fälligkeit mit etwaigen Gegenforderungen des Geschäftspartners zu
verrechnen.
IV.
Schlussbestimmungen
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Die
Parteien unterwerfen alle Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden
Vertrag oder damit im Zusammenhang insbesondere bezüglich dessen
Verletzung, Bestehen, Gültigkeit oder Auslegung auftreten, der
ausschliesslichen Entscheidung des Gerichtshofes von Bezirk Somogy
(Kaposvár). Unter 5 Millionen HUF Streitwert Gerichsthof Stadt
Kaposvár ist zuständig. Für das Verfahren ist die Ungarische
Zivilprozessordnung massgebend. Anwendbares Recht ist ungarisch. Die
im Verfahren zu verwendende Sprache ist ungarisch.
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Sollten
Klauseln dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so behalten die
übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.
Öreglak,
den 4. Januar 2010
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