Allgemeine Geschäftsbedingungen




I. Lieferbedingungen

  1. Leistungsort für die Lieferung ist unser Betrieb.

  2. Das für die Rechnungsstellung maßgebliche Gewicht wird beim Verladen festgestellt und per ungeeichter EDV-Anlage auf Lieferschein bzw. Rechnung übernommen. Handelsübliche Schwunde gehen zu Lasten des Käufers.

  3. Bei Bestellungen und Nachrichten per Telefon, Fax oder E-Mail haften wir nicht für Aufnahme- und Übermittlungsfehler.

  4. Bei Terminzusage für Lieferungen haften wir nicht bei falscher oder verzögerter Lieferung.

  5. Frei-Haus-Lieferungen bedürfen der Vereinbarung, wobei die Ware zu den üblichen Geschäftszeiten abzunehmen ist.

  6. Mängel müssen uns bei Frischware unmittelbar nach der Übergabe und vor der Weiterverarbeitung angezeigt werden. Bei tiefgekühlten Produkten müssen Mängel sofort nach dem Auftauen und vor der Weiterverarbeitung angezeigt werden. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.

  7. Wir haften nicht dafür, dass die gelieferte Ware für Zwecke des Käufers geeignet ist, die nicht handelsüblich sind.

  8. Bei amtlichen Kontrollen von uns gelieferter Ware ist uns die Möglichkeit der Gegenkontrolle in Form von Hinterlassung einer Original-Gegenprobe zu geben.

  9. Bei von uns anerkannten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht der Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder der Rückerstattung des Kaufpreises. Bei Schlechtlieferung stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen Folgeschäden zu.

  10. Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

II. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Bezahlung aller, auch künftig entstehender Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor.

  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine nachträglich be- oder verarbeitete Ware.

  3. Die Forderungen des Käufers aus dem Verkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist zum Verkauf der Vorbehaltsware nur berechtigt, soweit dadurch die Forderungsabtretung nicht beeinträchtigt wird. Er hat jedoch neben dem Verkäufer trotz Abtretung der Forderung die Einziehungsbefugnis.

III. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Ware zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungseingang gilt der Tag der unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Bankkonto.

  2. Nach Ablauf der genannten Zahlungsfristen tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein.

  3. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, übliche Verzugszinsen zu berechnen und die Forderung einem Inkassounternehmen zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir 6% Verzugszinsen.

  4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Forderungen nach Fälligkeit mit etwaigen Gegenforderungen des Geschäftspartners zu verrechnen.



IV. Schlussbestimmungen

  1. Die Parteien unterwerfen alle Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertrag oder damit im Zusammenhang insbesondere bezüglich dessen Verletzung, Bestehen, Gültigkeit oder Auslegung auftreten, der ausschliesslichen Entscheidung des Gerichtshofes von Bezirk Somogy (Kaposvár). Unter 5 Millionen HUF Streitwert Gerichsthof Stadt Kaposvár ist zuständig. Für das Verfahren ist die Ungarische Zivilprozessordnung massgebend. Anwendbares Recht ist ungarisch. Die im Verfahren zu verwendende Sprache ist ungarisch.

  2. Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit.



Öreglak, den 4. Januar 2010

 

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